Allgemeine Subskriptionsbedingungen

INOSIM Software GmbH

Gültig ab 11. Mai 2016

Definitionen

  • VEREINBARUNG
    bezeichnet das vorliegende Dokument, seine Anhänge, mögliche Zusatzvereinbarungen, und alle damit verbundenen Dokumente.
  • PARTEI
    bezeichnet die Vertragsparteien Kunde und/oder INOSIM.
  • SOFTWARE
    bezeichnet eins oder mehrere der erworbenen Softwareprogramme sowie Modifikationen oder Verbesserungen dieser Programme.
  • HARDWARE
    bezeichnet die Computer-Hardware am in Anhang 2 genannten Ort, wo die SOFTWARE und die SCHUTZEINRICHTUNG betrieben werden.
  • SCHUTZEINRICHTUNG
    bezeichnet ein von INOSIM geliefertes Hilfsmittel (Hardware oder Software), das zum Betrieb der SOFTWARE auf der HARDWARE erforderlich ist, und das die Anzahl der Kopien der SOFTWARE sowie die Dauer der Lizensierung steuert und illegale Anwendung unterbindet.
  • TECHNISCHE KONTAKTPERSON
    bezeichnet eine vom Kunden benannte Person, die mit INOSIM in technischem Kontakt zum Zweck der Anwendung der SOFTWARE steht.

Im Rahmen dieser VEREINBARUNG bezeichnen die oben aufgeführten Begriffe, wenn sie in Großbuchstaben gesetzt werden, die oben definierten Bedeutungen.

Abschnitt 1: Zweck der Vereinbarung

Entsprechend den beim Kauf definierten Konditionen

  • liefert INOSIM dem Kunden eine zeitlich befristete Lizenz für den Gebrauch der SOFTWARE;
  • stellt INOSIM dem Kunden die damit verbundene Wartung, Updates und Support-Leistungen zur Verfügung.

Abschnitt 2: Beginn der Vereinbarung

Die VEREINBARUNG tritt in Kraft mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Datum.

Abschnitt 3: Ablauf der Vereinbarung

Die VEREINBARUNG ist zunächst gültig für den in der Rechnung genannten Zeitraum, beginnend mit dem in Abschnitt 2 definierten Datum. Sie kann nicht ohne triftige Gründe innerhalb dieses Zeitraums gekündigt werden. Falls der Kunde die Nutzung der Software nach Ablauf der VEREINBARUNG verlängern will, wird INOSIM ein neues Angebot machen.

Abschnitt 4: Softwarelizenzen – Installation

4.1 Lizenzen
INOSIM liefert dem Kunden, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens der VEREINBARUNG, eine Lizenz zum Gebrauch der SOFTWARE auf der HARDWARE bis zum Ablauf der VEREINBARUNG. Dieses Nutzungsrecht ist nicht-exklusiv und nicht übertragbar. Jedoch kann dem Kunden, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von INOSIM, welche nicht ohne triftigen Grund verweigert oder verzögert werden soll, das Recht zur Überlassung der Lizenz an eine dritte Partei gewährt werden, sollte der Kunde, welcher die temporäre Lizenz erworben hat, diese einer dritten Partei durch Zusammenschluss, Verkauf oder Anlagenbewegung übertragen.

4.2 Besitzrechte
Die SOFTWARE, zusammen mit allen verbunden Rechten, verbleibt zu jeder Zeit im Besitz von INOSIM und seinen Zulieferern, unabhängig davon ob die SOFTWARE, oder Teile von ihr, in irgendwelcher Weise patentiert oder geschützt ist.
Durch Akzeptieren der Lieferung stimmt der Kunde zu, keinen der folgenden Schritte zu unternehmen, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von INOSIM eingeholt zu haben:

  • Jeder durch diese VEREINBARUNG nicht explizit erlaubte Gebrauch der SOFTWARE;
  • Jede Lieferung, Sublizensierung oder Vereinbarung welcher Art auch immer, durch die einer dritten Partei der Gebrauch der Software ermöglicht wird, auch wenn dies kostenlos erfolgen sollte;
  • Löschung, Freigabe, Offenlegung, Kopie, Auszug, Modifizierung oder Vervielfältigung eines oder mehrerer Teile der SOFTWARE in jedweder Weise, entweder für den Kunden oder andere, oder Duldung oder Erlaubnis solcher Akte. Nichtsdestoweniger erhält der Kunde das Recht zur Reproduktion der SOFTWARE, in Gänze oder in Teilen, für interne Zwecke der Wiederherstellung, Sicherung und Archivierung;
  • Nachkompilierung, Nachahmung oder Zerlegung des Objektcodes der SOFTWARE.

4.3. Installation
INOSIM wird den Kunden mit den folgenden Elementen ausstatten, die zum Betrieb der SOFTWARE auf der HARDWARE erforderlich sind:

  • Die Standardversion der Programme, aus denen die SOFTWARE besteht;
  • Die SCHUTZEINRICHTUNG, die für den Betrieb der SOFTWARE erforderlich ist;
  • Technischer Support für die SOFTWARE-Installation;
  • Vollständige Anwenderdokumentation für den Betrieb der SOFTWARE.

Die Installation der SOFTWARE umfasst folgende Schritte:

  • INOSIM wird dem Kunden per E-Mail einen Download-Link für die SOFTWARE senden (alternativ den Datenträger, der die SOFTWARE enthält, zusammen mit der SCHUTZEINRICHTUNG und aller zugehörigen Dokumentation, sofern dieser Übertragungsweg erforderlich ist).
  • Der Kunde erhält die erforderlichen Informationen zur Installierung der SOFTWARE;
  • Der Kunde wird die SOFTWARE auf der HARDWARE entsprechend den von INOSIM bereitgestellten Informationen installieren. INOSIM wird den Kunden dabei per Telefon, Fax, Post oder E-Mail unterstützen.

Abschnitt 5: Wartungs, Update- und Support-Dienstleistungen (Services)

5.1 Zu leistende Dienste
Die Wartungs-, Update- und Support-Dienstleistungen umfassen:

  • Wartung: Korrektur von allen entdeckten und gemeldeten Fehlern, die die Leistung, Funktionalität oder andere signifikante Merkmale der SOFTWARE oder ihrer SCHUTZEINRICHTUNG betreffen;
  • Update: INOSIM liefert SOFTWARE-Updates, zusammen mit Release Notes und Installationsanleitungen. Updates können neue Dokumentation, Fehlerbehebungen, Verbesserungen in Programmleistung- und -stabilität umfassen, und Neuentwicklungen können nach dem Ermessen von INOSIM größere Funktionseinheiten nicht länger enthalten;
  • Technischer Support (Hotline): Umfasst Support in Form von Beratung, Hilfe, Fehlerkorrektur, Anweisung und Unterstützung bezüglich Gebrauch und Wartung der SOFTWARE. Typische Supportfälle sind:
    • Probleme bei der Installation der SOFTWARE;
    • Fragen zum korrekten Gebrauch der SCHUTZEINRICHTUNG;
    • Ausschöpfung des Funktionsumfangs der SOFTWARE.
  • Fragen in Bezug auf Verfahrenstechnik, die Entwicklung von Simulationsmodellen und ähnliches können, nach dem Ermessen von INOSIM, als über den Softwaresupport hinausgehend behandelt werden.

5.2 Beschränkungen
Die Services von INOSIM beziehen sich ausschließlich auf die jeweils aktuelle Version der von INOSIM an den Kunden gelieferten SOFTWARE.
Services sind von INOSIM nicht zu leisten in folgenden Fällen:

  • Defekte, Fehlfunktionen und Fehler infolge von Modifikation oder Implementierung an der SOFTWARE seitens des Kunden;
  • SOFTWARE und SCHUTZEINRICHTUNG wurden abweichend von den Anweisungen von INOSIM genutzt;
  • Der Fehler kann durch INOSIM auf korrekt funktionierender Hardware nicht reproduziert werden;
  • Der gemeldete Defekt resultiert aus HARDWARE- und/oder Betriebssystemproblemen bei dem Kunden oder auf dessen intern vorgenommenen Prozeduren.

INOSIM ist lediglich verpflichtet, Anfragen der TECHNISCHEN KONTAKTPERSON(EN) nachzugehen. Die Services umfassen keine spezifischen Entwicklungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt wurden.

Nach der Auslieferung ist der Kunde allein verantwortlich für das Risiko des Verlusts der SOFTWARE und/oder ihrer SCHUTZEINRICHTUNG. INOSIM ist nicht verantwortlich für Schäden, die aus dem Diebstahl oder der Zerstörung von Datenträgern mit der SOFTWARE und/oder der SCHUTZEINRICHTUNG resultieren. Nichtsdestoweniger gilt diese Klausel nicht, falls der Kunde beweist, dass der Verlust der SCHUTZEINRICHTUNG auf deren Fehlerhaftigkeit zurückzuführen ist.

5.3 Bedingungen für die Hilfestellung
Die Anfragen nach Services sind vom Kunden an die von INOSIM bereitgestellte Supportadresse zu senden (Telefonnummer der Hotline, E-Mail-Adresse oder Postadresse). Die Services werden direkt durch Mitarbeiter von INOSIM oder durch seine lokalen Beauftragten (soweit vorhanden) ausgeführt.

INOSIM wird entweder auf eigene Initiative oder auf Nachfrage der TECHNISCHEN KONTAKTPERSON des Kunden tätig werden, falls ein Servicefall eintreten sollte.

INOSIM hält qualifizierte technische Experten vor, die während der normalen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sind, und INOSIM ist per Fax oder E-Mail für Fragen des technischen Supports erreichbar. Technische Supportprobleme können auch postalisch übermittelt werden. Der technische Support ist auf Englisch und Deutsch ansprechbar. INOSIM wird nach Kräften bemüht sein, die gemeldeten Probleme schnellstmöglich zu beheben und prompt auf technische Fragen zu reagieren, so dass das Problem innerhalb von fünf Werktagen bearbeitet wird und eine schriftliche Antwort auf alle schriftlich gestellten Fragen verfügbar ist. Um die gemeldeten Probleme zu lösen, werden die Experten von INOSIM angemessene Übertragungswege nutzen (Telefon, Fax, E-Mail, Post, direkt auf der INOSIM-Website oder durch eine andere Verbindung zur HARDWARE).

Es liegt im Ermessen von INOSIM (oder seinen lokalen Beauftragen), zu entscheiden, ob die jeweilige Leistung von Services Vor-Ort-Besuche bei dem Kunden erfordert.

Bei jedem Einsatz in Räumlichkeiten des Kunden verbleiben die Mitarbeiter oder Beauftragten von INOSIM im Verantwortungsbereich von INOSIM. Sie werden den Arbeitszeiten und internen Arbeitsregeln des Kunden folgen. Entsprechend verbleibt bei allen Besuchen in den Räumlichkeiten von INOSIM das Personal vom Kunden in der Verantwortlichkeit des Kunden. Die Beauftragten des Kunden werden die Arbeitszeiten und internen Regeln von INOSIM akzeptieren. Jede PARTEI wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Beauftragten und das Material der jeweils anderen PARTEI gegen jeden Schaden, den sie im Rahmen dieser Einsätze verursachen könnten, zu sichern.

Abschnitt 6: Pflichten des Kunden

Dem Kunden obliegen folgende Pflichten:

  • INOSIM schriftlich zu benachrichtigen im Falle eines Wechsels der TECHNISCHEN KONTAKTPERSON;
  • INOSIM alle Anfragen betreffend Probleme oder Fehler der SOFTWARE schriftlich mitzuteilen, insbesondere wenn die Support-Anfrage dazu fernmündlich erfolgt war;
  • Für die den Empfehlungen von INOSIM entsprechende Konfiguration der HARDWARE und ihres Betriebssystems Sorge zu tragen. Der Kunde erklärt sich bereit, INOSIM, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, Informationen zu den HARDWARE-Komponenten zugänglich zu machen, welche für Wartungs- und Supportdienste erforderlich sind;
  • Die von INOSIM gelieferte SCHUTZEINRICHTUNG angemessen mit der SOFTWARE einzusetzen, und keinerlei Versuche zur Umgehung, Deaktivierung oder Überflüssigmachung besagter SCHUTZEINRICHTUNG zu unternehmen;
  • Keinerlei Software, die eine Konkurrenz zu INOSIM darstellt, zu vertreiben, zu verkaufen, zu repräsentieren oder zu vermarkten, solange diese VEREINBARUNG in Kraft ist.

Abschnitt 7: Pflichten und Garantien von INOSIM und seinen Zulieferern

Um den Bestimmungen dieser VEREINBARUNG gerecht zu werden, verpflichtet sich INOSIM, die Kompetenzen und das Know-how seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.

Die SOFTWARE und die SCHUTZEINRICHTUNG werden ohne Mängelgewähr geliefert. Trotz größter Bemühungen um eine korrekte, zuverlässige und technisch einwandfreie SOFTWARE kann INOSIM keine Garantien irgendwelcher Art leisten, sei es ausdrücklich, implizit oder satzungsgemäß, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien auf allgemeine Gebrauchsfähigkeit oder Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck oder Rechtsmängelfreiheit der SOFTWARE. Weder garantieren INOSIM, seine Mitarbeiter, Schwestergesellschaften, Lizenzgeber oder dergleichen, dass die SOFTWARE fehlerfrei sei, noch garantieren die Vorgenannten in irgendeiner Weise für die Resultate der Anwendung der SOFTWARE.

In keinem Fall werden INOSIM, seine Mitarbeiter, Schwestergesellschaften, Lizenzgeber oder dergleichen in irgendeiner Weise haften für jedwede besonderen, unvorhergesehenen oder resultierenden Schäden, einschließlich des Verlusts von Gewinnen, selbst dann nicht, wenn einer der PARTEIEN potentielle Verluste oder Schäden, die in irgendeiner Weise aus dieser VEREINBARUNG oder ihrem Abschluss resultieren könnten, bekannt sein sollten.

INOSIM haftet nicht für irgendwelche Verluste oder Schäden infolge verzögerter Lieferung der SOFTWARE oder jedweder anderen unter diese VEREINBARUNG fallenden oder nach ihrem Abschluss auftretenden Geschehnisse.

INOSIMs gesamte Haftungsverpflichtung schließt exklusive Rechtsmittel des Kunden bezüglich INOSIMs Verantwortung jeglicher Art für die SOFTWARE, soweit von dieser VEREINBARUNG erfasst, sowie jede andere Leistung oder Nichtleistung von INOSIM im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG aus und bleiben beschränkt auf die in dieser VEREINBARUNG festgelegten Rechtsmittel.

Abschnitt 8: Preise – Rechnungsstellung – Bezahlung

8.1. Als Gegenleistung für die gelieferte Lizenz und die dazu geleisteten Dienste zahlt der Kunde an INOSIM die in der Rechnung aufgeführten Beträge, entsprechend dem dort festgelegten Zahlungsplan und -dauer.

8.2. Die Zahlung soll in der Rechnung genannten Währung erfolgen. Alle zusätzlichen Steuern, Zollgebühren, Importlizenzen sowie jedwede Kosten für Abgaben auf die und Einfuhr der SOFTWARE sind vom Kunden zu tragen.

8.3. Falls auf Seiten des Kunden ein Eingriff erforderlich wird, sind die Reise- und Beherbergungskosten der INOSIM-Experten nicht in den aufgeführten Rechnungsbeträgen enthalten. Solche Kosten werden separat berechnet, mit Nachweis der entsprechenden Belege und nach vorheriger schriftlicher Beauftragung des Eingriffs durch den Kunden.

8.4. Für jede Zahlung, die bis zu ihrer Fälligkeit nicht erhalten wurde, wird ein Aufschlag von 15% pro Jahr erhoben, berechnet monatlich, zuzüglich aller Inkassokosten einschließlich Anwaltsgebühren.

Abschnitt 9: Vertraulichkeit

Jede PARTEI verpflichtet sich, Informationen der anderen PARTEI als vertraulich zu behandeln und diese Informationen weder anzuwenden noch offenzulegen, sowohl während der als auch nachfolgend auf die Gültigkeit dieser VEREINBARUNG. Dies betrifft jedwede Informationen, einschließlich technischer Informationen, Wissen oder Daten, bezüglich von Plänen, Entwürfen, Programmen, Software, Technologie, Anlagen, Prozessen, Produkten, Kosten, Ausrüstung, Operationen oder Kunden der anderen Partei (einschließlich ähnlicher Informationen von oder über dritte Parteien), welche im Wirkungsbereich dieser VEREINBARUNG einer PARTEI zugänglich werden.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für folgende Informationen:

  • Informationen, die bereits veröffentlicht wurden und Teil des öffentlichen Wissens geworden sind ohne Zutun der die Information erhaltenden PARTEI, ihrer Angestellten, Beauftragten oder Vertragspartner;
  • Information, die rechtmäßig der sie erhaltenden PARTEI durch Dritte zugänglich gemacht wurde (welche nicht direkt oder indirekt im Namen der sie bekanntgebenden PARTEI handeln), ohne Einschränkung bezüglich ihrer Geheimhaltung oder Anwendung; oder die bereits im Besitz der sie erhaltenden PARTEI zum Zeitpunkt der Gültigkeit dieser VEREINBARUNG waren;
  • Informationen, die unabhängig von der sie enthaltenden PARTEI entstanden sind, ohne Bezug oder Zugang zur vertraulichen Information der bekanntgebenden PARTEI;
  • Informationen, die im Rahmen einer Vorladung oder anderen Rechtsmaßnahme einer Regierungsbehörde bekanntgegeben werden, vorausgesetzt, dass die enthaltende PARTEI angehalten ist, eine solche Vorladung oder Anordnung unverzüglich im Rahmen einer begründeten Unterstützung für die bekanntgebende PARTEI schriftlich bekannt zu machen, welch zu ihrem Schutz darum ersucht, und eine solche Bekanntgabe von Informationen begrenzt ist auf den gesetzlich geforderten Umfang. Zum Zweck der Interpretation dieses Abschnitts sollen keine vertraulichen Informationen als Element der vorausgehenden Ausschlüsse erachtet werden, nur weil solche vertraulichen Informationen in allgemeinere Informationen eingebettet wären, die in den Bereich solcher Ausschlüsse fallen.
  • Nichtsdestoweniger autorisiert der Kunde INOSIM ausdrücklich, auf seiner Website oder anderswo bekannt zu geben, dass der Kunde die SOFTWARE lizensiert hat, und bekannt zu machen, dass der Kunde ein Kunde von INOSIM ist. Im Gegenzug steht es dem Kunden frei, bekannt zu geben, dass der Kunde die SOFTWARE verwendet.

Abschnitt 10: Kündigung

10.1. Kündigung nach Belieben
Die VEREINBARUNG kann während der Anlaufzeit nicht gekündigt werden, und der Umfang der Anlaufzeit wird von INOSIM festgelegt, wenn die VEREINBARUNG unterzeichnet wird. Entsprechend Abschnitt 10.3 (Fortbestehen von Verpflichtungen) unten haben die PARTEIEN das Recht, die VEREINBARUNG nach Ablauf der Anlaufzeit zu kündigen, wie in Abschnitt 3 angegeben (Ablauf der VEREINBARUNG).
INOSIM ist in folgenden Fällen berechtigt, die VEREINBARUNG zu kündigen:

  • Falls INOSIM die SOFTWARE nicht mehr (ganz oder teilweise) vertreibt;
  • Falls die HARDWARE des Kunden oder dessen Betriebssystem zum Betrieb der SOFTWARE oder ihrer neuen Releases nicht länger ausreicht;
  • Im Fall der Liquidierung, Auflösung oder Abwicklung der Geschäftstätigkeit von INOSIM.

In diesen Fällen verbleiben die von INOSIM bereits in Rechnung gestellten Beträge bei INOSIM, und es wird keine teilweise Rückzahlung fällig, unabhängig vom Datum der Kündigung.

10.2. Kündigung wegen Nichterfüllung
Falls eine PARTEI gegen eine der hier aufgeführten Verpflichtungen verstößt oder sie nicht erfüllt, wobei der Verstoß nicht korrigiert werden kann oder, falls der Verstoß korrigiert werden kann, er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung über einen solchen Verstoß durch die nicht-verstoßende PARTEI oder innerhalb zusätzlicher Zeit zur Korrektur, die von der nicht-verstoßenden PARTEI bewilligt wird, korrigiert wird, kann die nicht-verstoßende PARTEI diese VEREINBARUNG kündigen. Im Fall der Kündigung wegen Weigerung des Kunden, eine fällige Rechnung zu zahlen, wird INOSIM unverzüglich alle Services beenden, wobei der Kunde die volle Verantwortung trägt, während noch nicht vom Kunden gezahlte Beträge an INOSIM ihre Fälligkeit behalten.

10.3. Fortbestehen von Verpflichtungen
Die Rechte, Verpflichtungen und Rechtsmittel unter den folgenden Abschnitten überdauern den Ablauf vorzeitiger Kündigung der VEREINBARUNG: 4.2 (Besitzrechte), 9 (Vertraulichkeit), 10.3 (Fortbestehen von Verpflichtungen), 11 (Nicht-Abwerbung), 12 (Verschiedene Bestimmungen) und 13 (Maßgebliches Recht und Gerichtsstand). Weiterhin überdauern diejenigen Verpflichtungen der PARTEIEN gemäß dieser VEREINBARUNG, welche ihrer Natur nach über die Kündigung, Aufhebung, Stornierung oder den Ablauf dieser VEREINBARUNG hinaus fortbestehen.

10.4. Ende der VEREINBARUNG
Am Ende der VEREINBARUNG, aus welchen Gründen auch immer, obliegt dem Kunden folgendes:

  • Unverzüglich die Anwendung der SOFTWARE zu beenden;
  • INOSIM alle Kopien der SOFTWARE und der SCHUTZEINRICHTUNG zurückzugeben;
  • Schriftlich zu versichern, dass alle vollständigen oder teilweisen Kopien der SOFTWARE vom Speicher seiner Computer gelöscht wurden oder unlesbar gemacht wurden.

Abschnitt 11: Nicht-Abwerbung

Während der Dauer dieser VEREINBARUNG sowie für fünf (5) Jahre nach ihrem Ablauf verpflichtet sich der Kunde, Mitarbeiter von INOSIM weder abzuwerben noch zu beschäftigen, außer wenn dies schriftlich zwischen beiden PARTEIEN anderslautend vereinbart wurde. Diese Bestimmung gilt unabhängig von der Qualifikation des Beschäftigten, und auch, falls der Beschäftigte sich selbst bei dem Kunden beworben haben sollte.

Abschnitt 12: Verschiedene Bestimmungen

12.1. Gesamte Vereinbarung
Diese VEREINBARUNG enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den PARTEIEN in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung. Alle früheren Vereinbarungen und alle früheren Abmachungen, Darstellungen und Mitteilungen mit Bezug auf denselben Gegenstand werden von dieser VEREINBARUNG außer Kraft gesetzt. Die vorliegende VEREINBARUNG hat Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.

12.2. Ergänzungen
Diese VEREINBARUNG darf nicht verändert werden, außer durch schriftliche Dokumente, die von einem berechtigten Vertreter des Kunden und einem berechtigten Vertreter von INOSIM unterzeichnet wurden.

12.3. Rechtsnachfolge
Die Rechte und Pflichten einer PARTEI sind nicht übertragbar ohne das schriftliche Einverständnis der jeweils anderen PARTEI, welches ohne Angabe von Gründen nicht zurückgehalten oder verweigert werden soll. Alle hier festgelegten Verpflichtungen der PARTEIEN gehen bindend auf die jeweiligen Rechtsnachfolger über.

12.4. Bezeichnungen
Die in dieser VEREINBARUNG verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich dem exakten Bezug und nicht der rechtlichen Interpretation dieser VEREINBARUNG.

12.5. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Falls einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser VEREINBARUNG sich aus irgendwelchen Gründen als ungültig, unrechtmäßig oder undurchsetzbar erweisen sollten, außer in solchen Fällen, wo die Entfernung solcher ungültiger, unrechtmäßiger oder undurchsetzbarer Bestimmungen die Gültigkeit der VEREINBARUNG als Ganzes herbeiführen würde, berührt solche Ungültigkeit, Unrechtmäßigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht die anderen hier aufgeführten Bestimmungen, und diese VEREINBARUNG soll behandelt werden als ob die ungültigen, unrechtmäßigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen hier nie enthalten gewesen wären.

Abschnitt 13: Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

Für diese VEREINBARUNG gelten die Prinzipien der Rechtsprechung in Deutschland.
Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den PARTEIEN, die sich aus den Bestimmungen dieser VEREINBARUNG ergeben könnten, gelten die Bestimmungen der Internationalen Handelskammer.

INOSIM Kontakt

Zu den lokalen Geschäftszeiten

Deutschland +49 231 97 00 250