Gültig ab 11. Mai 2016
Im Rahmen dieser VEREINBARUNG bezeichnen die oben aufgeführten Begriffe, wenn sie in Großbuchstaben gesetzt werden, die oben definierten Bedeutungen.
Entsprechend den beim Kauf definierten Konditionen
Die VEREINBARUNG tritt in Kraft mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Datum.
Die VEREINBARUNG ist zunächst gültig für den in der Rechnung genannten Zeitraum, beginnend mit dem in Abschnitt 2 definierten Datum. Sie kann nicht ohne triftige Gründe innerhalb dieses Zeitraums gekündigt werden. Falls der Kunde die Nutzung der Software nach Ablauf der VEREINBARUNG verlängern will, wird INOSIM ein neues Angebot machen.
4.1 Lizenzen
INOSIM liefert dem Kunden, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens der VEREINBARUNG, eine Lizenz zum Gebrauch der SOFTWARE auf der HARDWARE bis zum Ablauf der VEREINBARUNG. Dieses Nutzungsrecht ist nicht-exklusiv und nicht übertragbar. Jedoch kann dem Kunden, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von INOSIM, welche nicht ohne triftigen Grund verweigert oder verzögert werden soll, das Recht zur Überlassung der Lizenz an eine dritte Partei gewährt werden, sollte der Kunde, welcher die temporäre Lizenz erworben hat, diese einer dritten Partei durch Zusammenschluss, Verkauf oder Anlagenbewegung übertragen.
4.2 Besitzrechte
Die SOFTWARE, zusammen mit allen verbunden Rechten, verbleibt zu jeder Zeit im Besitz von INOSIM und seinen Zulieferern, unabhängig davon ob die SOFTWARE, oder Teile von ihr, in irgendwelcher Weise patentiert oder geschützt ist.
Durch Akzeptieren der Lieferung stimmt der Kunde zu, keinen der folgenden Schritte zu unternehmen, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von INOSIM eingeholt zu haben:
4.3. Installation
INOSIM wird den Kunden mit den folgenden Elementen ausstatten, die zum Betrieb der SOFTWARE auf der HARDWARE erforderlich sind:
Die Installation der SOFTWARE umfasst folgende Schritte:
5.1 Zu leistende Dienste
Die Wartungs-, Update- und Support-Dienstleistungen umfassen:
5.2 Beschränkungen
Die Services von INOSIM beziehen sich ausschließlich auf die jeweils aktuelle Version der von INOSIM an den Kunden gelieferten SOFTWARE.
Services sind von INOSIM nicht zu leisten in folgenden Fällen:
INOSIM ist lediglich verpflichtet, Anfragen der TECHNISCHEN KONTAKTPERSON(EN) nachzugehen. Die Services umfassen keine spezifischen Entwicklungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt wurden.
Nach der Auslieferung ist der Kunde allein verantwortlich für das Risiko des Verlusts der SOFTWARE und/oder ihrer SCHUTZEINRICHTUNG. INOSIM ist nicht verantwortlich für Schäden, die aus dem Diebstahl oder der Zerstörung von Datenträgern mit der SOFTWARE und/oder der SCHUTZEINRICHTUNG resultieren. Nichtsdestoweniger gilt diese Klausel nicht, falls der Kunde beweist, dass der Verlust der SCHUTZEINRICHTUNG auf deren Fehlerhaftigkeit zurückzuführen ist.
5.3 Bedingungen für die Hilfestellung
Die Anfragen nach Services sind vom Kunden an die von INOSIM bereitgestellte Supportadresse zu senden (Telefonnummer der Hotline, E-Mail-Adresse oder Postadresse). Die Services werden direkt durch Mitarbeiter von INOSIM oder durch seine lokalen Beauftragten (soweit vorhanden) ausgeführt.
INOSIM wird entweder auf eigene Initiative oder auf Nachfrage der TECHNISCHEN KONTAKTPERSON des Kunden tätig werden, falls ein Servicefall eintreten sollte.
INOSIM hält qualifizierte technische Experten vor, die während der normalen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sind, und INOSIM ist per Fax oder E-Mail für Fragen des technischen Supports erreichbar. Technische Supportprobleme können auch postalisch übermittelt werden. Der technische Support ist auf Englisch und Deutsch ansprechbar. INOSIM wird nach Kräften bemüht sein, die gemeldeten Probleme schnellstmöglich zu beheben und prompt auf technische Fragen zu reagieren, so dass das Problem innerhalb von fünf Werktagen bearbeitet wird und eine schriftliche Antwort auf alle schriftlich gestellten Fragen verfügbar ist. Um die gemeldeten Probleme zu lösen, werden die Experten von INOSIM angemessene Übertragungswege nutzen (Telefon, Fax, E-Mail, Post, direkt auf der INOSIM-Website oder durch eine andere Verbindung zur HARDWARE).
Es liegt im Ermessen von INOSIM (oder seinen lokalen Beauftragen), zu entscheiden, ob die jeweilige Leistung von Services Vor-Ort-Besuche bei dem Kunden erfordert.
Bei jedem Einsatz in Räumlichkeiten des Kunden verbleiben die Mitarbeiter oder Beauftragten von INOSIM im Verantwortungsbereich von INOSIM. Sie werden den Arbeitszeiten und internen Arbeitsregeln des Kunden folgen. Entsprechend verbleibt bei allen Besuchen in den Räumlichkeiten von INOSIM das Personal vom Kunden in der Verantwortlichkeit des Kunden. Die Beauftragten des Kunden werden die Arbeitszeiten und internen Regeln von INOSIM akzeptieren. Jede PARTEI wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Beauftragten und das Material der jeweils anderen PARTEI gegen jeden Schaden, den sie im Rahmen dieser Einsätze verursachen könnten, zu sichern.
Dem Kunden obliegen folgende Pflichten:
Um den Bestimmungen dieser VEREINBARUNG gerecht zu werden, verpflichtet sich INOSIM, die Kompetenzen und das Know-how seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.
Die SOFTWARE und die SCHUTZEINRICHTUNG werden ohne Mängelgewähr geliefert. Trotz größter Bemühungen um eine korrekte, zuverlässige und technisch einwandfreie SOFTWARE kann INOSIM keine Garantien irgendwelcher Art leisten, sei es ausdrücklich, implizit oder satzungsgemäß, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien auf allgemeine Gebrauchsfähigkeit oder Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck oder Rechtsmängelfreiheit der SOFTWARE. Weder garantieren INOSIM, seine Mitarbeiter, Schwestergesellschaften, Lizenzgeber oder dergleichen, dass die SOFTWARE fehlerfrei sei, noch garantieren die Vorgenannten in irgendeiner Weise für die Resultate der Anwendung der SOFTWARE.
In keinem Fall werden INOSIM, seine Mitarbeiter, Schwestergesellschaften, Lizenzgeber oder dergleichen in irgendeiner Weise haften für jedwede besonderen, unvorhergesehenen oder resultierenden Schäden, einschließlich des Verlusts von Gewinnen, selbst dann nicht, wenn einer der PARTEIEN potentielle Verluste oder Schäden, die in irgendeiner Weise aus dieser VEREINBARUNG oder ihrem Abschluss resultieren könnten, bekannt sein sollten.
INOSIM haftet nicht für irgendwelche Verluste oder Schäden infolge verzögerter Lieferung der SOFTWARE oder jedweder anderen unter diese VEREINBARUNG fallenden oder nach ihrem Abschluss auftretenden Geschehnisse.
INOSIMs gesamte Haftungsverpflichtung schließt exklusive Rechtsmittel des Kunden bezüglich INOSIMs Verantwortung jeglicher Art für die SOFTWARE, soweit von dieser VEREINBARUNG erfasst, sowie jede andere Leistung oder Nichtleistung von INOSIM im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG aus und bleiben beschränkt auf die in dieser VEREINBARUNG festgelegten Rechtsmittel.
8.1. Als Gegenleistung für die gelieferte Lizenz und die dazu geleisteten Dienste zahlt der Kunde an INOSIM die in der Rechnung aufgeführten Beträge, entsprechend dem dort festgelegten Zahlungsplan und -dauer.
8.2. Die Zahlung soll in der Rechnung genannten Währung erfolgen. Alle zusätzlichen Steuern, Zollgebühren, Importlizenzen sowie jedwede Kosten für Abgaben auf die und Einfuhr der SOFTWARE sind vom Kunden zu tragen.
8.3. Falls auf Seiten des Kunden ein Eingriff erforderlich wird, sind die Reise- und Beherbergungskosten der INOSIM-Experten nicht in den aufgeführten Rechnungsbeträgen enthalten. Solche Kosten werden separat berechnet, mit Nachweis der entsprechenden Belege und nach vorheriger schriftlicher Beauftragung des Eingriffs durch den Kunden.
8.4. Für jede Zahlung, die bis zu ihrer Fälligkeit nicht erhalten wurde, wird ein Aufschlag von 15% pro Jahr erhoben, berechnet monatlich, zuzüglich aller Inkassokosten einschließlich Anwaltsgebühren.
Jede PARTEI verpflichtet sich, Informationen der anderen PARTEI als vertraulich zu behandeln und diese Informationen weder anzuwenden noch offenzulegen, sowohl während der als auch nachfolgend auf die Gültigkeit dieser VEREINBARUNG. Dies betrifft jedwede Informationen, einschließlich technischer Informationen, Wissen oder Daten, bezüglich von Plänen, Entwürfen, Programmen, Software, Technologie, Anlagen, Prozessen, Produkten, Kosten, Ausrüstung, Operationen oder Kunden der anderen Partei (einschließlich ähnlicher Informationen von oder über dritte Parteien), welche im Wirkungsbereich dieser VEREINBARUNG einer PARTEI zugänglich werden.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für folgende Informationen:
10.1. Kündigung nach Belieben
Die VEREINBARUNG kann während der Anlaufzeit nicht gekündigt werden, und der Umfang der Anlaufzeit wird von INOSIM festgelegt, wenn die VEREINBARUNG unterzeichnet wird. Entsprechend Abschnitt 10.3 (Fortbestehen von Verpflichtungen) unten haben die PARTEIEN das Recht, die VEREINBARUNG nach Ablauf der Anlaufzeit zu kündigen, wie in Abschnitt 3 angegeben (Ablauf der VEREINBARUNG).
INOSIM ist in folgenden Fällen berechtigt, die VEREINBARUNG zu kündigen:
In diesen Fällen verbleiben die von INOSIM bereits in Rechnung gestellten Beträge bei INOSIM, und es wird keine teilweise Rückzahlung fällig, unabhängig vom Datum der Kündigung.
10.2. Kündigung wegen Nichterfüllung
Falls eine PARTEI gegen eine der hier aufgeführten Verpflichtungen verstößt oder sie nicht erfüllt, wobei der Verstoß nicht korrigiert werden kann oder, falls der Verstoß korrigiert werden kann, er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung über einen solchen Verstoß durch die nicht-verstoßende PARTEI oder innerhalb zusätzlicher Zeit zur Korrektur, die von der nicht-verstoßenden PARTEI bewilligt wird, korrigiert wird, kann die nicht-verstoßende PARTEI diese VEREINBARUNG kündigen. Im Fall der Kündigung wegen Weigerung des Kunden, eine fällige Rechnung zu zahlen, wird INOSIM unverzüglich alle Services beenden, wobei der Kunde die volle Verantwortung trägt, während noch nicht vom Kunden gezahlte Beträge an INOSIM ihre Fälligkeit behalten.
10.3. Fortbestehen von Verpflichtungen
Die Rechte, Verpflichtungen und Rechtsmittel unter den folgenden Abschnitten überdauern den Ablauf vorzeitiger Kündigung der VEREINBARUNG: 4.2 (Besitzrechte), 9 (Vertraulichkeit), 10.3 (Fortbestehen von Verpflichtungen), 11 (Nicht-Abwerbung), 12 (Verschiedene Bestimmungen) und 13 (Maßgebliches Recht und Gerichtsstand). Weiterhin überdauern diejenigen Verpflichtungen der PARTEIEN gemäß dieser VEREINBARUNG, welche ihrer Natur nach über die Kündigung, Aufhebung, Stornierung oder den Ablauf dieser VEREINBARUNG hinaus fortbestehen.
10.4. Ende der VEREINBARUNG
Am Ende der VEREINBARUNG, aus welchen Gründen auch immer, obliegt dem Kunden folgendes:
Während der Dauer dieser VEREINBARUNG sowie für fünf (5) Jahre nach ihrem Ablauf verpflichtet sich der Kunde, Mitarbeiter von INOSIM weder abzuwerben noch zu beschäftigen, außer wenn dies schriftlich zwischen beiden PARTEIEN anderslautend vereinbart wurde. Diese Bestimmung gilt unabhängig von der Qualifikation des Beschäftigten, und auch, falls der Beschäftigte sich selbst bei dem Kunden beworben haben sollte.
12.1. Gesamte Vereinbarung
Diese VEREINBARUNG enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den PARTEIEN in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung. Alle früheren Vereinbarungen und alle früheren Abmachungen, Darstellungen und Mitteilungen mit Bezug auf denselben Gegenstand werden von dieser VEREINBARUNG außer Kraft gesetzt. Die vorliegende VEREINBARUNG hat Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.
12.2. Ergänzungen
Diese VEREINBARUNG darf nicht verändert werden, außer durch schriftliche Dokumente, die von einem berechtigten Vertreter des Kunden und einem berechtigten Vertreter von INOSIM unterzeichnet wurden.
12.3. Rechtsnachfolge
Die Rechte und Pflichten einer PARTEI sind nicht übertragbar ohne das schriftliche Einverständnis der jeweils anderen PARTEI, welches ohne Angabe von Gründen nicht zurückgehalten oder verweigert werden soll. Alle hier festgelegten Verpflichtungen der PARTEIEN gehen bindend auf die jeweiligen Rechtsnachfolger über.
12.4. Bezeichnungen
Die in dieser VEREINBARUNG verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich dem exakten Bezug und nicht der rechtlichen Interpretation dieser VEREINBARUNG.
12.5. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Falls einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser VEREINBARUNG sich aus irgendwelchen Gründen als ungültig, unrechtmäßig oder undurchsetzbar erweisen sollten, außer in solchen Fällen, wo die Entfernung solcher ungültiger, unrechtmäßiger oder undurchsetzbarer Bestimmungen die Gültigkeit der VEREINBARUNG als Ganzes herbeiführen würde, berührt solche Ungültigkeit, Unrechtmäßigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht die anderen hier aufgeführten Bestimmungen, und diese VEREINBARUNG soll behandelt werden als ob die ungültigen, unrechtmäßigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen hier nie enthalten gewesen wären.
Für diese VEREINBARUNG gelten die Prinzipien der Rechtsprechung in Deutschland.
Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den PARTEIEN, die sich aus den Bestimmungen dieser VEREINBARUNG ergeben könnten, gelten die Bestimmungen der Internationalen Handelskammer.