Allgemeine Geschäftsbedingungen

INOSIM Consulting GmbH

Gültig ab 1. Februar 2015

§ 1 Einbeziehung der AGB

1. Unsere Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller uns erteilten Aufträge.
2. Sie gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer (nachstehend „INOSIM Consulting“ genannt) an den Auftraggeber (nachstehend „Kunde“ genannt) bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen ist.
3. Die AGB gelten für künftige Aufträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich einbezogen wurden. Diese AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden (Abwehrklausel).
4. Angebote und Informationen der INOSIM Consulting erfolgen auf Grundlage der vom Kunden erteilten Auskünfte. Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Die INOSIM Consulting übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen.

§ 2 Auftragserteilung

1. Diese AGB werden wirksam mit der Mandatserteilung an die INOSIM Consulting. Ein Mandat kann auch formlos erteilt werden. Die Mandatserteilung ist Bestandteil dieser AGB. Im Zweifel oder in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages gilt § 612 BGB. Hierbei dienen diese AGB als Grundlage für die übliche Vergütung.

§ 3 Leistungen

1. Leistungen der INOSIM Consulting sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne der §§ 611ff BGB. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolges.
2. Die Leistungen der INOSIM Consulting sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Kunden erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob und wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
3. Soll die INOSIM Consulting zusätzlich einen ausführlichen Bericht erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden; der Bericht ist kein Gutachten, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wieder.

§ 4 Leistungsänderungen

1. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftform-Erfordernis.
2. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind. Die INOSIM Consulting ist verpflichtet, nachträgliches Änderungsverlangen des Kunden auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt die INOSIM Consulting binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Kunde nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

§ 5 Schweigepflicht, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit

1. Die INOSIM Consulting ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder kundenbezogenen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
2. Ohne schriftliche Einwilligung des Kunden darf die INOSIM Consulting diese Tatsachen weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen.
3. Die INOSIM Consulting übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Die INOSIM Consulting ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Dritte werden auf die Beachtung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und Bestimmungen verpflichtet.
4. Die INOSIM Consulting ist zu Werbungszwecken befugt, öffentlich über die Geschäftsbeziehung zwischen der INOSIM Consulting und dem Kunden zu berichten, z. B. in Form von Presseinformationen, Homepage-News, Flyern oder öffentlichen Vorträgen. Die INOSIM Consulting verpflichtet sich, dabei alle ihr im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Firmengeheimnisse des Kunden zu wahren. Die INOSIM Consulting sichert zu, alle Werbe- und PR-Interessen des Kunden bei jedweder Veröffentlichung angemessen zu berücksichtigen. Der Kunde verpflichtet sich, die INOSIM Consulting bei allen PR-Maßnahmen, die sich auf die Geschäftsbeziehung zwischen der INOSIM Consulting und dem Kunden beziehen, mit Informationen und Medien (z. B Grafiken, Firmenlogo) zu unterstützen und dabei alle Werbe- und Termininteressen der INOSIM Consulting angemessen zu berücksichtigen.
5. Der Kunde ist zu Werbungszwecken befugt, öffentlich über die Geschäftsbeziehung zwischen der INOSIM Consulting und dem Kunden zu berichten, z. B. in Form von Presseinformationen, Homepage-News, Flyern oder öffentlichen Vorträgen. Der Kunde verpflichtet sich, dabei alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ihm bekannt gewordenen Firmengeheimnisse der INOSIM Consulting zu wahren. Der Kunde sichert zu, alle Werbe- und PR-Interessen der INOSIM Consulting bei jedweder Veröffentlichung angemessen zu berücksichtigen. Die INOSIM Consulting verpflichtet sich, den Kunden bei allen PR-Maßnahmen, die sich auf die Geschäftsbeziehung zwischen der INOSIM Consulting und dem Kunden beziehen, mit Informationen und Medien (z. B Grafiken, Firmenlogo) zu unterstützen und dabei alle Werbe- und Termininteressen der INOSIM Consulting angemessen zu berücksichtigen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die INOSIM Consulting nach Kräften zu unterstützen und in der Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

§ 7 Abrechnung der Leistungen

1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Honorarpreise in Euro zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen MwSt. Dies gilt auch für Festpreisangebote.
2. Das Entgelt für die Dienste der INOSIM Consulting wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Festpreisangebote sind ebenfalls Dienstleistungsangebote. Festpreise werden daher anteilig über die Projektzeit abgerechnet.
3. Bei größeren Projekten kann bei Auftragsabschluss eine erste Rate von 50 % der geschätzten Auftragssumme verlangt werden. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für den spezifischen Auftrag für maximal sechs Monate. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
5. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen. Mehrere Kunden (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
6. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der INOSIM Consulting auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 8 Gewährleistung, Verjährung

1. INOSIM Consulting führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kunden bezogen durch.
2. INOSIM Consulting leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Kunden/Unternehmens im Hinblick auf die Problemstellung richtig und vollständig wiedergeben werden. Von Dritten bzw. vom Kunden gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
3. INOSIM Consulting leistet Gewähr für den Einsatz gehörig ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung.
4. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel.
5. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 9 dieser  AGB.
6. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

§ 9 Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegenüber der INOSIM Consulting sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
2. Von der Haftung ausgeschlossen sind mittelbare Schäden sowie entgangener Gewinn. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen.
3. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung durch die INOSIM Consulting ausgeschlossen. Vertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der INOSIM Consulting verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

§ 10 Schutz geistigen Eigentums

1. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der INOSIM Consulting gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der INOSIM Consulting publiziert werden.
2. Die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die INOSIM Consulting der Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen das nur durch § 10, Satz 1 dieser AGB eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 11 Kündigung und Stornierung des Mandats

1. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Spricht der Kunde die Kündigung aus, wird wie folgt abgerechnet: Je nach bereits geleisteter Arbeit werden bei Festpreis-Aufträgen 50% bzw. 100% der vereinbarten Summe fällig, ansonsten nach tatsächlichem Zeit- und Sachaufwand.

§ 12 Sonstiges

1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der INOSIM Consulting dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der INOSIM Consulting GmbH (Dortmund).
4. Unsere Angebote sind vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger bestimmt. Zur Weitergabe
unserer Angebote an Dritte ist der von uns angesprochene Empfänger nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe durch den von uns angesprochenen Empfänger haben wir – unbeschadet eines weiteren
Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von fünf Prozent der Angebotssumme. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Anhang: Auszüge aus dem BGB

§ 14 BGB
Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 611 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 612 BGB
Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

INOSIM Kontakt

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