Gültig ab 8. Juli 2025
INOSIM hat die hier genannte Software entwickelt und ist deren Eigentümer. INOSIM ist aufgrund der nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen bereit, dem Lizenznehmer kostenfrei Lizenzrechte zu gewähren.
Wenn im Rahmen dieser Lizenzbedingungen nichts anderes angegeben ist, haben die folgenden Begriffe die unten aufgeführten Bedeutungen:
1.1 Lizenzierte Software oder Software bezeichnet die Software INOSIM Viewer. Der INOSIM Viewer ist eine Lizenzart, die fast ausschließlich zum Anzeigen von Simulationsergebnissen ohne Bearbeitung dient. Simulation, Optimierung, statistische Analyse und das Ändern von Parametern ist nicht möglich. Nur Projekte können importiert, umbenannt und gelöscht werden.
1.2 Referenzumgebung bezeichnet die von INOSIM angegebene Computerhardware und das Betriebssystem, auf dem die Software zur Nutzung lizenziert ist.
2.1 INOSIM gewährt dem Lizenznehmer, wie schriftlich im Dokument Vereinbarung_INOSIM_Viewer festgelegt und an INOSIM übertragen, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht, die lizenzierte Software im Objektcode und die Softwaredokumentation für den internen Gebrauch des Lizenznehmers auf der festgelegten Hardware zu verwenden.
2.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Kopien der Konfiguration der gelieferten lizenzierten Software herzustellen, ausschließlich für den unter 1.1 beschriebenen internen Gebrauch.
2.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und/oder die Zugangsdaten für den Download der von INOSIM bereitgestellten Software an Dritte ausschließlich zum Zwecke der Verkaufsunterstützung für INOSIM weiterzugeben. Dies erfordert die Zustimmung des Lizenznehmers, INOSIM innerhalb von 24 Stunden über die Übertragung zu informieren, sowie die Kontaktdaten des Unternehmens/der Person, an die die Übertragung erfolgte, innerhalb von 24 Stunden an INOSIM weiterzuleiten.
3.1 Die lizenzierte Software kann Freeware oder Shareware enthalten, die INOSIM von Dritten zur Verfügung gestellt wird. INOSIM hat keine Lizenzgebühren für solche Freeware oder Shareware gezahlt, und dem Lizenzinhaber wird auch keine Gebühr für deren Nutzung in Rechnung gestellt. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass INOSIM keine Haftung für das Eigentum und/oder die Nutzung von Freeware oder Shareware durch den Lizenznehmer übernimmt.
4.1 Alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche in Bezug auf die lizenzierte Software (und Teile derselben) und der Softwaredokumentation (und Teile derselben) verbleiben mit Ausnahme der im vorliegenden Vertrag ausdrücklich eingeräumten Rechte gänzlich bei INOSIM oder deren Drittlizenzgeber. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass ihm außer den im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich eingeräumten Rechte keinerlei Rechte in Bezug auf die lizenzierte Software und Softwaredokumentation zustehen.
4.2 Gemäß vorliegendem Vertrag ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, Warenzeichen der Firma INOSIM, deren Drittlizenzgeber oder andere Warenzeichen, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von INOSIM zu verwenden.
4.3 Der Lizenznehmer hat alle Erklärungen und Vermerke (einschließlich Urheberrechts- und Warenzeichenvermerke), die in der lizenzierten Software und/oder der Softwaredokumentation enthalten sind, in allen Exemplaren der lizenzierten Software und/oder der Softwaredokumentation in gleicher Form und gleicher Weise, wie sie ihm von INOSIM zugingen, zu erhalten, zu reproduzieren bzw. darin aufzunehmen.
4.4 Der Lizenznehmer hat in jedem Fall alle vertretbaren Bemühungen zu unternehmen, um die Eigentums- bzw. Schutzrechte von INOSIM und diejenigen der (des) Lizenzgeber(s) von INOSIM in Bezug auf die lizenzierte Software und die Softwaredokumentation zu wahren.
4.5 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt – und hat andere davon abzuhalten – die lizenzierte Software und Softwaredokumentation außer in dem vertraglich oder nach zwingendem Recht zulässigen Umfang zu kopieren, zu übersetzen, zu modifizieren, abgeleitete Arbeiten herzustellen, zu zerlegen, rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder sonstwie zu nutzen.
5.1 Bei Sachmängeln, d.h. Abweichungen der Software von der begleitenden Dokumentation (nachfolgend als Fehler bezeichnet), Fehlern der Medien oder Dokumentation haftet INOSIM nur, wenn INOSIM den Mangel vorsätzlich verschleiert hat.
5.2 Weitere oder andere als in diesem Abschnitt 5 der Lizenznehmer geregelten Ansprüche gegen INOSIM und deren Vertreter aufgrund eines Mangels, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen. INOSIM beseitigt Softwarefehler durch die Wahl von INOSIM, indem es einen neuen Ausgabezustand (Service Pack) bereitstellt, oder durch ein Upgrade, bei dem der Fehler behoben wird.
5.3 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Sachmängel in der Dokumentation und im Falle einer falschen oder unzureichenden Lieferung.
6.1 INOSIM stellt dem Lizenznehmer die Software, die Gegenstand dieser Lizenzbedingungen ist, kostenlos und auf unbestimmte Zeit zur Verfügung. Der kostenlose Support umfasst die Erstellung eines Benutzerkontos auf der INOSIM Website zum Herunterladen der lizenzierten Software, der Software-Dokumentation und der Installationsanweisungen sowie die Übermittlung der Zugangsdaten zum Downloadbereich an den Lizenznehmer durch INOSIM.
6.2 INOSIM berechnet aufgrund der aktuellen Listenpreise bei INOSIM gesondert:
6.2.1 Unterstützung bei der Inbetriebnahme der Software.
6.2.2 Unterstützung bei der Analyse und Beseitigung von Fehlern, die nicht durch unsachgemäße Handhabung oder andere Umstände verursacht werden, die nicht von der Software stammen, oder über die der Lizenznehmer INOSIM nach Ablauf der Frist nicht schriftlich informiert hat. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig, nachdem INOSIM die Unterstützung bereitgestellt hat und die Rechnung vom Lizenzinhaber erhalten wurde.
Sofern nicht anders vereinbart, ist INOSIM verpflichtet, die Software ausschließlich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten Dritter (im Folgenden als Schutzrechte bezeichnet) zu liefern. Wenn ein Dritter aufgrund einer Verletzung der Eigentumsrechte an der von INOSIM lizenzierten Software einen berechtigten Anspruch gegen den Lizenznehmer erhebt, wird der Lizenznehmer INOSIM von allen diesen Ansprüchen freistellen.
7.1 Ansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
7.2 Ansprüche des Lizenznehmers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Verletzung durch besondere Bedingungen des Lizenznehmers, durch nicht von INOSIM voraussehbare Verwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Lizenznehmer die geänderte Software oder sie zusammen mit anderen Produkten verwendet hat, die nicht von INOSIM geliefert wurden.
7.3 Weitere Ansprüche oder Ansprüche der Lizenznehmer die von denen in diesem Abschnitt 7 abweichen, gegen INOSIM und ihre Vertreter aufgrund eines Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, oder es wird Leben, Körper oder Gesundheit verletzt, oder aufgrund der gegebenen Zusicherung der Mangelfreiheit besteht eine Haftung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Lizenznehmers ist mit den oben genannten Bestimmungen nicht gegeben.
7.4 Die oben genannten Punkte beziehen sich auf rechtliche Mängel in der Dokumentation.
8.1 Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen aufgrund höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Aufstand, Pandemien oder ähnlichen Ereignissen, z. B. Streik, Aussperrung, wird die Frist verlängert.
8.2 Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers aufgrund von Verzögerungen der Freigabe sind in allen Fällen von verspäteter Freigabe ausgeschlossen, auch nach Ablauf von etwa gesetzten Fristen.
8.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auf Anfrage von INOSIM innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er aufgrund der verspäteten Freigabe der Bestellung weiterhin auf die Abtretung bestehen wird und/oder auf welche der berechtigten Ansprüche und Rechte er besteht.
9.1 Soweit die Herausgabe der Software/Dokumentation unmöglich ist, hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Recht des Lizenznehmers, den Vertrag zu kündigen, bleibt unberührt.
9.2 Im Falle einer vorübergehenden Unmöglichkeit ist Abschnitt 8 (Fehler) anzuwenden.
9.3 Wenn unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Abschnitt 8.1 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Abtretung wesentlich verändern oder den Betrieb von INOSIM wesentlich beeinträchtigen, wird der Vertrag nach dem Grundsatz der Treu und Glauben angemessen angepasst. Wenn dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, hat INOSIM das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn INOSIM von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte, muss es den Lizenznehmer unverzüglich nach der Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses informieren, auch wenn zunächst eine Lieferzeitverlängerung mit dem Lizenznehmer vereinbart wurde.
10.1 Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Lizenznehmers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
10.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
10.3 Soweit dem Lizenznehmer nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Lizenznehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.1 Die Ausfuhr der Software und der Dokumentation kann – z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks – der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweise in der Vereinbarung).
11.2 INOSIM kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung wird nicht wirksam, wenn der Lizenznehmer innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht. Hierauf wird INOSIM in der Mitteilung hinweisen.
12.1 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Lizenznehmer Kaufmann ist, das Landgericht Lübeck.
12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
12.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Die Software kann Lizenzsoftware sein, d. h. Software, die nicht von INOSIM selbst entwickelt wurde, sondern die INOSIM von Dritten (nachfolgend Lizenzgeber genannt), z. B. Microsoft Licensing Inc., lizenziert bekommen hat. Erhält der Lizenznehmer in diesem Fall mit der Software Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers, so gelten diese im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers dem Lizenznehmer gegenüber. Für die Haftung des Lizenznehmers gegenüber INOSIM gelten diese Allgemeinen Bedingungen.
© INOSIM GmbH 2025
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