Gültig ab 7. Juli 2025
INOSIM hat die hiermit lizenzierte Software entwickelt und ist Eigentümer dieser Software. INOSIM ist bereit, dem Lizenznehmer Lizenzrechte an dieser Software ohne Zahlung von Lizenzgebühren zu den nachstehend aufgeführten Lizenzbedingungen einzuräumen.
Falls im Rahmen dieser Lizenzbedingungen nichts anderes festgelegt ist, haben die folgenden Begriffe die unten aufgeführten Bedeutungen:
1.1 Lizenzierte Software oder Software bezeichnet die INOSIM Softwaremodule, wie sie in der Vereinbarung_INOSIM_Test beschrieben sind.
1.2 Referenzumgebung bezeichnet die von INOSIM angegebene Computerhardware und das Betriebssystem, auf dem die Software zur Nutzung lizenziert ist.
2.1 INOSIM gewährt dem Lizenznehmer, wie schriftlich im Dokument Vereinbarung_INOSIM_Testlizenz (im Folgenden: Vereinbarung) festgelegt und an INOSIM übertragen, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte Recht, die lizenzierte Software im Objektcode und die Softwaredokumentation für den internen Gebrauch des Lizenznehmers auf der festgelegten Hardware zu verwenden.
Ohne Einschränkung des Vorstehenden umfasst die Lizenz insbesondere nicht das Recht, die lizenzierte Software zu ändern, zu kopieren, zu portieren, zu zerlegen, neu zu entwickeln oder zu übersetzen. Darüber hinaus hat der Lizenznehmer kein Recht, die Rechte an der lizenzierten Software und der Software selbst an Dritte zu übertragen oder sie zu vermieten, zu verpfänden oder anderweitig zu veräußern.
2.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt, jeweils eine (1) Backup-Kopie jedes Lieferteils der lizenzierten Software anzufertigen, wobei die Nutzung der Backup-Kopie auf den Ersatz der ursprünglichen lizenzierten Software beschränkt ist, wenn die ursprüngliche lizenzierte Software nicht betriebsfähig ist. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Backup-Kopie der Software gleichzeitig mit der Originalausfertigung der lizenzierten Software zu nutzen.
2.3 In dem Fall, dass die lizenzierte Software nach einer Anzahl von Parametern (wie z.B. Anzahl von Benutzern, Kunden, Sitzen, Servern, Einheiten, Workstations oder User Interfaces) strukturiert ist, ist das Überschreiten der vorgegebenen Parameter nicht erlaubt, es sei denn, eine entsprechende Änderung der Lizenz wurde vom Lizenznehmer beantragt und von INOSIM genehmigt.
3.1 Die lizenzierte Software kann Freeware oder Shareware enthalten, die von INOSIM von Dritten bezogen wurde. Von INOSIM wurde für die Übernahme solcher Freeware oder Shareware keine Lizenzgebühr entrichtet, und dem Lizenznehmer werden für deren Nutzung keine Lizenzgebühren berechnet. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass INOSIM bezüglich des Besitzes und/oder der Nutzung der Freeware oder Shareware seitens des Lizenznehmers keine Gewährleistung und keine Haftung übernimmt.
3.2 Bestimmte Programme der lizenzierten Software und/oder der Softwaredokumentation gemäß beigefügtem Lieferumfang können Eigentum von dritten Lizenzgebern von INOSIM sein, die im Rahmen bestimmter Bedingungen des vorliegenden Vertrages bezüglich des Schutzes solcher geschützter lizenzierter Software und/oder Softwaredokumentation Dritter direkte und beabsichtigte Drittbegünstigte sind. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Drittbegünstigten die betreffenden Vertragsbedingungen direkt gegen den Lizenznehmer geltend machen können.
4.1 Alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche in Bezug auf die lizenzierte Software (und Teile derselben) und der Softwaredokumentation (und Teile derselben) verbleiben mit Ausnahme der im vorliegenden Vertrag ausdrücklich eingeräumten Rechte gänzlich bei INOSIM oder deren Drittlizenzgeber. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass ihm außer den im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich eingeräumten Rechte keinerlei Rechte in Bezug auf die lizenzierte Software und Softwaredokumentation zustehen.
4.2 Gemäß vorliegendem Vertrag ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, Warenzeichen der Firma INOSIM, deren Drittlizenzgeber oder andere Warenzeichen, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von INOSIM zu verwenden.
4.3 Der Lizenznehmer hat alle Erklärungen und Vermerke (einschließlich Urheberrechts- und Warenzeichenvermerke), die in der lizenzierten Software und/oder der Softwaredokumentation enthalten sind, in allen Exemplaren der lizenzierten Software und/oder der Softwaredokumentation in gleicher Form und gleicher Weise, wie sie ihm von INOSIM zugingen, zu erhalten, zu reproduzieren bzw. darin aufzunehmen.
4.4 Der Lizenznehmer hat in jedem Fall alle vertretbaren Bemühungen zu unternehmen, um die Eigentums- bzw. Schutzrechte von INOSIM und diejenigen der (des) Lizenzgeber(s) von INOSIM in Bezug auf die lizenzierte Software und die Softwaredokumentation zu wahren.
4.5 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt – und hat andere davon abzuhalten – die lizenzierte Software und Softwaredokumentation außer in dem vertraglich oder nach zwingendem Recht zulässigen Umfang zu kopieren, zu übersetzen, zu modifizieren, abgeleitete Arbeiten herzustellen, zu zerlegen, rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder sonstwie zu nutzen.
5.1 Bei Sachmängeln, d.h. Abweichungen der Software von der begleitenden Dokumentation (nachfolgend als Fehler bezeichnet), Fehlern der Medien oder Dokumentation haftet INOSIM nur, wenn INOSIM den Mangel vorsätzlich verschleiert hat.
5.2 Weitere oder andere als in diesem Abschnitt 5 geregelten Ansprüche der Lizenznehmer gegen INOSIM und deren Vertreter aufgrund eines Mangels aus welchem Rechtsgrund auch immer sind ausgeschlossen. INOSIM beseitigt Softwarefehler nach die Wahl von INOSIM, indem es einen neuen Ausgabezustand (Service Pack) bereitstellt, oder durch ein Upgrade, bei dem der Fehler behoben wird.
5.3 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Sachmängel in der Dokumentation und im Falle einer falschen oder unzureichenden Lieferung.
6.1 INOSIM stellt dem Lizenznehmer die Software, die diesen Lizenzbedingungen unterliegt, kostenlos und für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Der kostenlose Support umfasst die Erstellung eines Benutzerkontos auf der INOSIM-Website zum Herunterladen der lizenzierten Software, der Software-Dokumentation und Installationsanweisungen sowie die Übermittlung der Zugangsdaten zum Downloadbereich an den Lizenznehmer durch INOSIM.
6.2 Weitere Unterstützung durch INOSIM ist, falls erforderlich, individuell zu vereinbaren und in der Vereinbarung schriftlich festzulegen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist INOSIM verpflichtet, die Software lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend Schutzrechte genannt) zu überlassen. Wenn ein Dritter aufgrund einer Verletzung der Eigentumsrechte an der von INOSIM lizenzierten Software einen berechtigten Anspruch gegen den Lizenznehmer erhebt, wird der Lizenznehmer INOSIM von allen diesen Ansprüchen freistellen.
7.1 Ansprüche des Lizenzinhabers sind ausgeschlossen, soweit er für die Verletzung verantwortlich ist.
7.2 Ansprüche des Lizenznehmers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Verletzung durch besondere Bedingungen des Lizenznehmers, durch nicht von INOSIM vorhersehbare Nutzung oder dadurch verursacht wurde, dass der Lizenznehmer die geänderte Software oder diese zusammen mit anderen Produkten, die nicht von INOSIM geliefert wurden, verwendet hat.
7.3 Weitere Ansprüche oder Ansprüche, die von denen in diesem Abschnitt 7 der Lizenznehmer abweichen, gegen INOSIM und ihre Vertreter aufgrund eines Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es kommt zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder es besteht eine Haftung aufgrund der Zusicherung, dass ein Mangel nicht vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Lizenzinhabers ist mit den oben genannten Bestimmungen nicht gegeben.
7.4 Die oben genannten Punkte beziehen sich auf rechtliche Mängel in der Dokumentation.
8.1 Ist die Nichteinhaltung der Fristen für Lieferungen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
8.2 Forderungen des Lizenznehmers auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung sind in allen Fällen der verspäteten Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer etwa gesetzten Frist zur Lieferung.
8.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auf Anfrage von INOSIM innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er aufgrund der verspäteten Freigabe der Bestellung weiterhin auf die Abtretung bestehen wird und/oder auf welche der berechtigten Ansprüche und Rechte er besteht.
9.1 Sofern die Freigabe der Software/Dokumentation nicht möglich ist, hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Recht des Lizenznehmers, den Vertrag zu kündigen, bleibt unberührt.
9.2 Bei vorübergehender Unmöglichkeit kommt Abschnitt 8 (Verzug) zur Anwendung.
9.3 Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziffer 8.1 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Überlassung erheblich verändern, oder auf den Betrieb von INOSIM erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht INOSIM das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will INOSIM von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Lizenznehmer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Lizenznehmer eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
10.1 Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Lizenznehmers (nachfolgend ‚Schadensersatzansprüche‘), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
10.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
10.3 Soweit dem Lizenznehmer nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Lizenznehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.1 Die Ausfuhr der Software und der Dokumentation kann – z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks – der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweise in den Auftragsdaten, Lieferscheinen und Rechnungen).
11.2 INOSIM kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung wird nicht wirksam, wenn der Lizenznehmer innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht. Hierauf wird INOSIM in der Mitteilung hinweisen.
12.1 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Lizenznehmer Kaufmann ist, das Landgericht Lübeck.
12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
12.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Die Software kann Lizenzsoftware sein, d. h. Software, die nicht von INOSIM selbst entwickelt wurde, sondern die INOSIM von Dritten (nachfolgend Lizenzgeber genannt), z. B. Microsoft Licensing Inc., lizenziert bekommen hat. Erhält der Lizenznehmer in diesem Fall mit der Software Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers, so gelten diese im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers dem Lizenznehmer gegenüber. Für die Haftung von INOSIM dem Lizenznehmer gegenüber gelten diese Allgemeinen Bedingungen.
© INOSIM GmbH 2025
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